ANZEIGE



ANZEIGE


 


 

milkids

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er-scheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag, Inh. Susanne Esser, nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag-geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

4. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Platzierungen sind nur bindend, wenn eine entsprechende Bestätigung durch den Verlag erfolgt.

5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von milkids mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

6. milkids behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – Beilagen- und Beihefter-aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten  Grund-
sätzen des Verlags milkids abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für milkids unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei den Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- und Beihefteraufträge sind für milkids erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen und Beihefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert milkids unverzüglich Ersatz an. milkids gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten. Für die Richtigkeit der Angaben in einer Anzeige ist der Auftraggeber verantwortlich.

8a) Den Verlag trifft die unbeschränkte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entgegen haftet der Verlag bei einfacher Fahrlässigkeit – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur dann, sofern nicht Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Verlages auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Verlag haftet nur bis zu einem Betrag in Höhe des Gesamtvolumens des Anzeigenauftrags.

Für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter haftet der Verlag im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der Haftungsvoraus-setzungen nach Absatz 1,8a) – nicht. Die Haftungsbeschränkungen bzw. – ausschlüsse nach Absatz 1,8a) und Absatz 2,8a) gelten nicht für gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung. Gleiches gilt für die Haftung aus einer ver-schuldensunabhängigen Garantie.
Die Haftungsbeschränkungen bzw. Ausschlüsse nach Absatz 1 und Absatz 2  gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellte, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Verlages.

8b) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt milkids eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder auf Rückgängigmachung des Auftrages.

Eine Ersatzanzeige ist ausgeschlossen bei Unzumutbarkeit für den Verlag, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder die für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Vollzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Scha-dens und auf das für die betreffende Anzeige, Beilage oder den Beihefter zu zahlende Entgelt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Ebenso stellt dieser den Verlag gegenüber Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Veröffent-lichung der Anzeigen geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den Verlag von sämtlichen Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freizustellen.

In Fällen höherer Gewalt ist der Verlag berechtigt, die Veröffentlichung der Anzeigen solange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert. Wird durch höhere Gewalt die Veröffentlichung einer Anzeige unmöglich, wird der Verlag von seiner Veröffentlichungspflicht frei. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Anzeigenauftrag zurückzutreten.

9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. milkids berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

10. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden entsprechend der Vereinbarung gewährt.

11. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. milkids kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist milkids berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn milkids dem Aufraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können.

12. Kosten für die Anfertigung von Druckvorlagen sowie für die vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden erheb-lichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

13. Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

14. Auf unserer Website kann das milkids Printmagazin abonniert werden, indem das Bestellformular ausfüllt wird. Die dort erhobenen Daten dienen ausschließlich der Verarbeitung der Bestellung des Abonnements, d.h. Versand und Rechnungsstellung. Das Abo wird per Mail bestätigt und die Bankverbindung des milkids Verlags mitgeteilt. Nach Zahlungseingang geht dann dem Abonnenten die nächste mögliche Ausgabe des Familienmagazins mit der Post zu. Das Jahres-Abo verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Geschenk-Abo endet automatisch nach einem Jahr.

15. An einem Gewinnspiel beteiligen kann sich jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Personen, die lediglich beschränkt geschäftsfähig sind, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit milkids dies für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zulässt und der/die Sorgeberechtigte(n) wirksam zustimmen. Daten der Teilnehmer werden nur für den Zweck der Durchführung des Gewinnspiels genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie sind für den Versand des Gewinns an die ausgelosten Gewinner notwendig.
Bei Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Bei Mehreinsendungen entscheidet das Los. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

16. Es gilt das Deutsche Recht.
Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist Bielefeld.